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Schülerbeförderung

Schülerfahrkarten – Ihre Erklärung eines Zahlungsvorbehalts

Liebe Eltern in Baden-Württemberg,

wir von der Elterninitiative „Eltern für Elternrechte in Baden-Württemberg“ haben eine Stuttgarter Anwaltskanzlei mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Erhebung von Eigenanteilen – das sind die Kosten, die Eltern übernehmen müssen – während der gesetzlichen Schulpflicht rechtswidrig ist.

In unseren Nachbarbundesländern Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz tragen die Eltern für die Schülerfahrkarten während der ersten 10 Schuljahre (Vollzeitschulpflicht) keine Kosten. Dort wird die Schülerbeförderung bereits aus den jeweiligen Landesmitteln finanziert, anders in Baden-Württemberg, hier werden die Eltern weiterhin „zur Kasse gebeten“.

Jetzt wurde vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage eingereicht. Wir gehen davon aus, dass nach dem Urteil die ca. 220 Mio. Euro/Jahr, die Eltern bislang zu Unrecht aufbringen müssen, durch das Land getragen werden.

Eltern, deren Kinder an den Nachmittagen den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zusätzlich nutzen, nutzen dann für die Zeit nach der Schule Monatskarten, die fast alle Verkehrsverbünde auch schon heute anbieten und die preislich ca. 20 Euro/Monat unter den Kosten für die bisherigen Kombikarten liegen.

Das Gerichtsurteil ist Ende dieses Jahres zu erwarten. Schon heute können Sie durch Ihre Erklärung eines Zahlungsvorbehalts die Basis für die Rückforderung Ihrer Kosten für den Fall schaffen, dass die Rechtswidrigkeit der Kostenerhebung gerichtlich festgestellt wird.

Hierzu haben wir vertretend für alle Eltern mit unseren Rechtsanwälten die Vorgehensweise besprochen und ein Musteranschreiben aufsetzen lassen, das Sie bei uns abrufen können. Für den Fall, den wir nicht erwarten, dass Ihre Erklärung nicht gleich akzeptiert werden wird, werden wir Sie mit einem weiteren Schreiben unterstützen. Kosten entstehen hierbei für Sie keine.

Obwohl alle mitwirkenden Eltern der Initiative „Eltern für Elternrechte in Baden-Württemberg“ ehrenamtlich tätig sind, hatte und hat die Initiative u. a. durch das Gutachten und die Klage erhebliche Kosten zu tragen, die sich ausschließlich durch Spenden finanzieren.

Erklärung eines Zahlungsvorbehalts – Was ist zu tun?

1. So erhalten Sie unsere Briefvorlage.
Wir benötigen Ihren Namen und Ihre E-mail-Adresse.
Sollten Sie uns mit einer kleinen Spende unterstützen wollen bitten wir Sie, im Feld „Verwendungszweck“ bei der Überweisung „Musterbrief“ einzutragen.
Zum Abruf der Briefvorlage senden Sie uns bitte eine E-Mail an:

2. Ergänzen Sie in der Vorlage die fehlenden und Ihre persönlichen Daten.

3. Unterschreiben Sie das fertige Schreiben in 2facher Ausfertigung und senden Sie es an die beiden Adressaten.
Bitte wählen Sie unbedingt eine Post-Versandart mit

Zahlungsvorbehalt - Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Einreichung des Zahlungsvorbehaltes und unsere Antworten.

Vorbemerkung:

Antworten der Initiative "Eltern für Elternrechte in Baden-Württemberg" stellen keine Rechtsberatung dar. Sie erfolgen nach bestem Wissen im Rahmen der Selbsthilfe und basieren auf langjährigen Erfahrungen aus den Tätigkeiten als ehrenamtliche Elternvertreter. Die Initiative "Eltern für Elternrechte in Baden-Württemberg" erfüllt nicht die Kriterien des Rechtsberatungsgesetzes um als Rechtsberater tätig zu sein, zur Klärung eigener rechtlicher Belange beauftragt sie zugelassene Fachanwälte.

Frage: Warum ist der Zahlungsvorbehalt wichtig?


Wir können uns nicht vorstellen, dass die Rückforderung für Eltern gelten könnte, die ihre stillschweigende Anerkennung zu den Schülerbeförderungsbedingungen und ihr Einverständnis für die anfallenden Kosten gegeben haben und weiterhin geben. Der erklärte Zahlungsvorbehalt ist daher wichtig, auch wenn noch lange nicht entschieden ist, ob und wie die bezahlten Kosten zu einem späteren Zeitpunkt zurückerstattet werden.

Frage: Lohnt sich das Einreichen des Zahlungsvorbehalts?


Ob sich für Sie das Einreichen des Zahlungsvorbehalts noch lohnt, da Ihr Kind bereits die 10 Klasse besucht, das können nur Sie selbst entscheiden.

Alle Eltern, die unser gemeinsames Anliegen unterstützen möchten, um das bestehende Unrecht abzuschaffen und auch im wirtschaftlichen Sinne Chancengleichheit in der Schullaufbahn von Schülern zu gewährleisten, zeigen ihre Solidarität durch Einreichung des Zahlungsvorbehalts.

Die Vielzahl von Eltern, die zurzeit für unsere gemeinsame Sache zusammen stehen, bleibt auch den politischen Kräften in unserem Land längst nicht mehr verborgen. Die Wirkung ist nicht zu unterschätzen, ganz unabhängig davon, ob einzelne Eltern eine spätere Rückforderung für sich schon heute ausschließen.

Uns würde es freuen, wenn Sie mit dabei sind.

Frage: In welchem Zeitrahmen ist eine Rückforderung möglich?

Wir können uns nicht vorstellen, dass Eltern rückwirkend einen Anspruch auf eine Erstattung der Kosten für Schülerfahrkarten haben werden, sollten sie ihren Zahlungsvorbehalt nicht nachweisbar eingereicht haben oder sollten sie Zeiträume mit berücksichtigt wollen, die vor der Einreichung des Vorbehalts liegen.

Auch die laufende Klage vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen wird nach unserer Einschätzung keine Zeiträume mit berücksichtigen, die vor der Klageerhebung liegen. Bedauerlicher Weise sind wir nicht in der Lage, Ihnen vor Kenntnis des gerichtlichen Urteils eine seriöse Auskunft darüber zu geben, wie mit den möglichen Rückforderungen umgegangen werden sollte.

Wir schließen weitere Maßnahmen der Initiative für alle die Eltern, die den Zahlungsvorbehalt für Ihre Kinder eingereicht haben nicht aus, sollten zusätzliche juristische Schritte notwendig werden. Das betrifft jedoch ausschließlich die Zeiträume der Vollzeitschulpflicht, also die ersten 10 Schuljahre.

Selbstverständlich müssen alle Kosten, die Sie übernommen haben, nachgewiesen werden, sollte es zu einem späteren Zeitpunkt einen Rückforderungsanspruch geben, den Sie geltend machen wollen.

Frage: Wie erfahre ich die Adressaten für den Zahlungsvorbehalt?

Aus der Ferne können wir aufgrund der komplexen Dreiecksverhältnisse bei der Abwicklung der Schülerbeförderung im ganzen Land unmöglich für jeden Einzelfall die beiden konkreten Adressaten benennen und müssten hierzu umständlich selbst im Internet recherchieren. Die Zeit dafür steht uns leider nicht zur Verfügung.

Wenn Sie auf Ihren Abbuchungsbelegen keine eindeutigen Angaben zum Vertragspartner der Schülerbeförderung finden oder Sie die Adresse der/des Landrätin/Landrats (in kreisfreien Städten: die Adresse des Oberbürgermeisters/-meisterin) nicht kennen, dann wenden Sie sich bitte an den/die Elternbeiratsvorsitzende(n) der Schule(n) Ihrer/Ihres Kindes. Falls erforderlich kann auch das Schulsekretariat meistens Auskunft geben, da über die Sekretariate die Fahrschüler gemeldet/erfasst werden und auch über diesen Weg meistens die Eltern z.B. über Erhöhungen der Eigenanteile informiert werden. Eine dritte Möglichkeit ist eine Anfrage beim Schulträger, also bei der Kommune/Stadt.

Frage: Wie gehe ich mit einer irritierenden Antwort des Kostenträgers um?


Gelassenheit! Die Eingangsbestätigungen und Reaktionen der Kostenträger sind uns inhaltlich bekannt. Tatsächlich gilt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten bislang ein anderes Rechtsverständnis. Genau das will die Initiative "Eltern für Elternrechte in Baden-Württemberg" mit dem laufenden Klageverfahren ändern.

Frage: was muss ich tun, wenn ich das Einschreiben zurück bekomme


Sie haben nichts falsch gemacht! Bewahren Sie den Briefwechsel zusammen mit dem Einschreibebeleg bitte gut auf. Das Zurückschicken Ihres Zahlungsvorbehalts durch den Beförderer setzt schon eine sehr eigene Sicht von Kundenservice / -zufriedenheit voraus. Der Beförderer hätte schließlich auch eine Kopie oder das Original "intern" an den Kostenträger weiterleiten können. Nach unserer Einschätzung haben Sie alles richtig gemacht.

Frage: Kommen Kosten auf mich persönlich zu?

Ihnen entstehen keinerlei Kosten, außer Portokosten für ihre Einschreiben. Die Anforderung des Formulars und die Einreichung eines Zahlungsvorbehaltes sind vollkommen unabhängig von einer Spende. An den Anwaltskosten müssen Sie sich nicht beteiligen, diese werden aus dem gemeinsamen Spendenpool der Initiative finanziert.

Frage: Ich kann die Datei nicht öffnen / am PC ausfüllen

Wir von der Initiative "Eltern für Elternrechte in Baden-Württemberg" sind dem Wunsch vieler Eltern nachgekommen und ermöglichen allen Eltern den Abruf unseres Musterbriefs "Erklärung eines Zahlungsvorbehalts". Diesen Brief versenden wir ausschließlich als die Ihnen zugegangene Formular-Datei. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Speichern Sie bitte die Datei zuerst auf Ihrer Festplatte ab, bevor Sie sie öffnen. Es ist durchaus möglich, dass Sie im Online-Modus die Datei nicht umfassend nutzen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Initiative Eltern für Elternrechte